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Samstag, 20. Oktober 2007

Aufenthaltsgenehmigung in Schweden


Das erste Glied in der Kette ist also die Aufenthaltsgenehmigung. Die wird benötigt um eine Personnummer zu bekommen. Eine Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zum Aufenthalt über 3 Monate. Man bekommt sie wenn man:

  1. in Schweden einen Job hat
  2. genug Vermögen nachweisen kann
  3. selbstständig ist und gute Bilanzen vorweisen kann
  4. Student ist
  5. ein Familienmitglied von jemandem ist der aufenthaltsberechtigt ist

Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Diese sind mit der Post an das Migrationsverket zu schicken falls man noch in Deutschland ist. Wer bereits einen Arbeitgeber gefunden hat, kann den Antrag für sich und eine weitere Person sogar online ausfüllen. Die benötigten Unterlagen kann man als Scan hochladen. Die Bearbeitungszeit für elektronisch übermittelte Anträge ist wohl deutlich kürzer. Die elektronischen Formulare vom Migrationsverket kann man nur als Angestellter eines schwedischen Arbeitgebers nutzen. Welche Unterlagen man benötigt schreibe ich gleich. Zunächst möchte ich jedoch noch auf eine Fehlinformation der Bundesagentur für Arbeit hinweisen.

Heute morgen mußten wir uns vom schwedischen Konsulat in Berlin (Rauchstraße) wieder nach Hause schicken lassen, nachdem wir versucht hatten dort die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Wir haben die Stunden Fahrzeit auf uns genommen, nachdem wir das auf der Seite von der Auslandsvermittlung gelesen hatten: "Wenn Sie bereits vor Ihrer Abreise eine Arbeitsstelle gefunden haben, können Sie die Aufenthaltsgenehmigung auch schon von Deutschland aus bei der schwedischen Botschaft oder beim Konsulat erhalten." Das stimmt definitiv nicht. Wir wurden auch nur an das Migrationsverket verwiesen.

Zurück zum online Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung in Schweden. Wer noch in Deutschland ist und bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat, kann hier starten. Startet mit "Submit an application or registration". Füllt alle Angaben aus und ladet die erforderlichen Dokument hoch. Später kann man mit seiner Check-Nummer, die man bekommt, weitere Dokumente hochladen. Für mich waren erforderlich: eine Kopie meines Ausweises und eine Kopie meines Arbeitsvertrages. Da Nadine ihre Aufenthaltsgenehmigung an mich geknüpft ist, muss sie neben der Ausweiskopie einen Nachweis erbringen, dass wir zusammengehören. Das kann zum Beispiel eine Heiratsurkunde sein. Da wir nicht verheiratet sind, habe ich einfach unsere bisherigen Mietverträge mit hochgeladen. Dort sind wir immer zusammen eingetragen, ich denke das sollte reichen. Pluspunkte beim Migrationsverket könnt ihr sammeln, wenn ihr von Eurem Arbeitgeber in Schweden das "Anställningsintyg" (Formular 227021) ausfüllen laßt. Damit geht es noch mal schneller mit der Bearbeitung. Ich habe heute mit Lena von Bwin gesprochen. Sie füllt es aus und schickt es rüber nach Deutschland, so dass ich es einscannen und später hochladen kann.

Noch ein ganz wichtiger Punkt. Die Aufenthaltsgenehmigung wird vom Migrationsverket nur an schwedische Postadressen versendet. Das ist eigentlich ziemlich blöd, da man ja logischerweise noch keine eigene Adresse in Schweden hat. Zum Glück hat sich für mich Bwin angeboten. Ich kann die ganze Post zur Firma schicken lassen und die leiten es weiter nach Deutschland. Eine andere Möglichkeit, falls ihr niemanden in Schweden kennt der einspringen kann, kümmert Euch um ein sogenanntes Apartment Hotel. Da wir sowie nach Schweden müssen um die Personnummer zu beantragen haben wir uns die Villa Årsta zur Übernachtung ausgesucht. Die Inhaberin (Tina) ist super nett. Das Apartment Hotel könnt ihr als Ersatz-Adresse zusammen mit Eurem Namen angeben, solange noch keine eigene Adresse in Schweden vorhanden ist. In unserem Fall ist das wie gesagt nicht nötig, da alles an meine Firma geschickt wird.

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